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   OVG Sachsen, 09.03.1995 - 3 S 257/94   

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https://dejure.org/1995,7918
OVG Sachsen, 09.03.1995 - 3 S 257/94 (https://dejure.org/1995,7918)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.03.1995 - 3 S 257/94 (https://dejure.org/1995,7918)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. März 1995 - 3 S 257/94 (https://dejure.org/1995,7918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    AuslG § 24 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 24 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vietnamese; Aufenthaltsgenehmigung; Vertragsarbeitnehmer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Thüringen, 15.09.2000 - 4 ZEO 167/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Vorverfahren;

    Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht jedoch nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, an Hand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.1995 - 1 C 10.94 -, SächsVBl. 1995, S. 184; Beschl. v. 03.02.1971 - VI C 27.66 -, Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 33).
  • OVG Thüringen, 22.03.2018 - 3 KO 498/16

    Maßstab der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Wirft der in der Hauptsache erledigte Rechtsstreit schwierige Sach- oder Rechtsfragen auf, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Kosten zwischen den Parteien nach dem in § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufgestellten Grundsatz angemessen zu verteilen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 1995 - 1 C 10.94 - SächsVBl. 1995, S. 184; und vom 3. Februar 1971 - VI C 27.66 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 33; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 161 Rdn. 22).
  • OVG Sachsen, 30.01.1996 - 3 S 438/94
    Hieran hat auch die durch Protokoll vom 13.5.1990 geänderte Fassung des Abkommens vom 11.4.1980 und insbesondere die durch dessen Art. 5 Abs. 5 den vietnamesischen Vertragsarbeitnehmern eingeräumte Möglichkeit, sich auf eigenen Wunsch von den Wirkungen des Abkommens befreien zu lassen, um ihre Beschäftigung in der Deutschen Demokratischen Republik auf individueller Basis fortzusetzen, grundsätzlich nichts geändert (Bestätigung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des OVG, Urt. v. 3.1.1994 - 3 S 167/93 und vom 9.3.1995 - 3 S 257/94).
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